Wann kann man uns erreichen?

Sie benötigen ein Mietobjekt schnell, kurzfristig? Kein Problem... da wir keine festen Öffnungszeiten haben sind wir von 07:00 Uhr - 22:00 Uhr für Sie erreichbar und das auch am Wochenende und/oder Feiertags. Sie können uns erreichen per Telefon unter 0176/63648999 oder 0160/94424324 über unsere Website unter dem Reiter Kontakt (E-Mail) oder sie schreiben uns eine Nachricht die jeweilige Produktgruppe über den Link zu unseren Anzeigen bei  Ebay-Kleinanzeigen ganz unten auf der Seite. 

Ist eine Kaution nötig?

Bei Abholung ist ein gültiger, amtlicher Personalausweis vorzulegen und eine Kaution in Bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietkaution beträgt im Regelfall 100€ (einige Kleingeräte 50€ /pro Gerät, Bautrockner 150€ pro Gerät) und wird bei Abgabe mit dem Mietpreis verrechnet.

Wie kann ein Mietobjekt reservieren?

Unsere Mietobjekte können sie unverbindlich reservieren. Sollte sich zeitlich etwas ändern, geben Sie uns einfach Bescheid. Selbst wenn Sie sich Ihre Pläne komplett geändert haben und Sie das Mietobjekt nicht mehr benötigen - kontaktieren Sie uns einfach.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Unser Mietprozess ist einfach: Wählen Sie das benötigte Equipment, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir können Ihnen bei Verfügbarkeit direkt den gewünschten Artikel für die gewünschte Mietdauer reservieren.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Mindestmietzeit für einige Geräte und/oder Maschinen sind 4h. Ein Miettag bezieht sich auf einen Kalendertag und beginnt frühestens 07:00Uhr und endet  spätestens 22:00 Uhr. Ein Mietwochenende beginnt Freitag ab 15:00 Uhr und endet spätestens Sonntag um 22:00 Uhr. Eine Mietwoche unterscheidet sich in eine 5-Tagewoche und einer 7-Tagewoche. Ein Mietmonat gilt für 30 Tage.

Wie werden die Mietartikel zurückgegeben?

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Geräte mit Benzin, -Dieseltanks müssen vollgetankt vom Mieter wieder zurückgegeben. Bei Nichtbeachtung wird eine Tankpauschale in Höhe von 9€ fällig. Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 50% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Bei Speisewärmer bzw. Geräte mit denen oder in den  Lebensmittel zubereitet und/oder bewahrt werden gilt, dass diese gereinigt zurückgegeben werden müssen. Falls nicht, wird eine Reinigungspauschale von 10€ pro Set (für schon entleerte Behälter) erhoben. Für nicht entleerte Speisewärmerbehälter erheben wir 20€ pro Set Reinigungspauschale. 

Was wenn der Mietartikel bei der Benutzung ein Mangel aufzeigt?

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich techn. Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

Wer haftet für was?

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.). weiterhin verpflichtet sich der Mieter, das Leihgerät nicht an Dritte zu überlassen.

Was passiert bei Verlust des Mietartikels?

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Neubeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Bei Mietgegenständen mit Schlössern und/oder Schlüsseln (z.B. Dachboxen, Träger, Sicherungskette) wird bei Verlust des Schlüssels eine Pauschale von 10€ (zur Wiederbeschaffung) fällig.

Benötige ich eine zusätzliche Versicherung?

Gesetzlich benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung für die Mietung von unterschiedlichen Mietartikeln. Wenn Sie eine bestehende Haftpflichtversicherung haben, informieren  Sie Ihre Versicherung bzw. Ihren Versicherungsvertreter über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Was muss ich mitbringen zum Abholtermin?

Bei Abholung ist ein gültiger, amtlicher Personalausweis vorzulegen und eine Kaution in Bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietkaution beträgt im Regelfall 100€ (einige Kleingeräte 50€ /pro Gerät, Bautrockner 150€ pro Gerät) und wird bei Abgabe mit dem Mietpreis verrechnet. Bitte bedenken Sie, dass sie bei größeren Mietartikeln (wie z.B. 108kg Rüttelplatte, Betonmischer ) ggf. eine zweite Person das passende Transportmittel mitbringen müssen.

Ihr personenbezogen Daten der Legitimation werden für den Mietvertrag des Leihartikels genutzt und werden von uns zur Kommunikation bzgl. der Abwicklung der Vermietung und Rückgabe des Leihgerätes genutzt. Sie werden max. 10 Jahre sicher verwahrt (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) und nicht an Dritte (mit Ausnahme Steuerberater zur Berechnung der Einnahmen Überschuss Rechnung) weitergegeben.