Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietzeit
Mindestmietzeit für einige Geräte und/oder Maschinen sind 4h. Ein Miettag beginnt frühstens 07:00Uhr und endet spätestens 22:00 Uhr. Ein Mietwochenende (zum Wochenendpreis) beginnt Freitag ab 15:00 Uhr und endet Sonntag um 22:00 Uhr. Eine Mietwoche unterscheidet sich in eine 5-Tagewoche und einer 7-Tagewoche unabhängig der eigentlichen Wochentage. Ein Mietmonat gilt für 30 Tage. Alle möglichen Mietzeiten für den jeweiligen Mietgegenstand entnehmen sie den jeweiligen Anzeigen.
Bereitstellung, Abholtag/-zeit sowie Rückgabetag/-zeit wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt oder eine verspätete Abgabe kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Sollten Sie ein Leihgerät länger als geplant benötigen, ist die Verlängerung der abgesprochenen Mietdauer mit dem Vermieter abzusprechen und nur nach Genehmigung des Vermieters zulässig. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Eine Verkürzung und vorzeitige Abgabe eines Leihgerätes ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.
Mietpreise und Kaution
Die angegebenen Mietpreise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen! Die
Mietpreise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anzeigen.
Die Mietpreise gelten für Selbstabholung.
Bei Abholung ist ein gültiger, amtlicher Personalausweis vorzulegen und eine Kaution in Bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietkaution beträgt im Regelfall 100€. Bei einigen Mietprodukten sind es 50€ und bei Bautrockner sind es 150€ pro Gerät). Die jeweilige Kautionshöhe entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anzeigen.
Bei Abholung wird die gezahlte Kaution mit dem endgültigen Mietpreis verrechnet. Falls der Mietpreis höher sein sollte als die hinterlegte Kaution ist der restbetrag bei Abgabe des Mietproduktes zu begleichen.
Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet). Geräte mit Benzin,-Dieseltanks werden vollgetankt übergeben.
Reinigung / Rückgabe
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Geräte mit Benzin,-Dieseltanks werden vollgetankt vom Mieter wieder zurückgegeben. Bei Nichtbeachtung wird eine Tankpauschale in Höhe von 9€ fällig.
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 50% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischen Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.). weiterhin verpflichtet sich der Mieter, das Leihgerät nicht an Dritte zu überlassen.
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Bei Mietgegenständen mit Schlössern und/oder Schlüsseln (z.B. Dachboxen, Träger, Sicherungskette) wird bei Verlust des Schlüssels eine Pauschale von 10€ (zur Wiederbeschaffung) fällig.
Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Legitimation
bei jeder Anmietung von unseren Produkten benötigen wir einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis für den Mietvertrag.
Datenschutz
Personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Personalausweisnr. die im Formular „Mietvertrag für Leihgeräte“ von Mirko Meng & Sara Müller GbR Miet,- Verleihservice RaVen RentalTools niedergeschrieben sind, werden von uns nur zur Kommunikation bzgl. der Abwicklung einer Vermietung eines Leihgerätes, zwischen Mieter und Vermieter genutzt, max. 10 Jahre sicher verwahrt und nicht an Dritte (mit Ausnahme Steuerberater zur Berechnung der Einnahmen Überschuss Rechnung) weitergegeben.